Der Nutzungsersatz des Kunden nach Widerruf eines Darlehensvertrages beläuft sich regelmäßig auf 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz. Die Bank muss einen geringeren Schaden konkret nachweisen. Mit dieser Feststellung tritt der BGH XI ZR 116/15 Stimmen in der juristischen Literatur und Rechtsprechung entgegen, die dies in jüngster Zeit bezweifelt haben.
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